Kleinkinder

Eine Abklärung bei Kleinkindern (bis zum Kindergarteneintritt) ist dann angezeigt, wenn ein Kind gar nicht, wenig oder schwer verständlich spricht, sprachliche Äusserungen nur unvollständig versteht oder Mühe mit Schlucken hat. Die Anmeldung beim Heilpädagogischen Dienst Chur (081 257 02 80) erfolgt durch die Eltern oder mit deren Einverständnis durch eine Fachperson, z.B. Kinderarzt.  
Nach der logopädischen Abklärung findet ein Beratungsgespräch statt, in dem das weitere Vorgehen gemeinsam festgelegt wird: Therapie, Kontrolle, Beratung oder Abschluss. Die Logopädin bietet Eltern und Fachpersonen bei Bedarf Beratung an.
Im Kanton Graubünden werden logopädische Abklärungen und Therapien für Kinder vor dem Schuleintritt (Frühbereich) durch den Kanton finanziert.